Zielgruppendefinition, das ist für alle Unternehmer ein vertrauter Begriff.
Die meisten Unternehmer haben diese Hausaufgabe auch einmal gemacht, zumindest mehr oder weniger genau. Fast alle wissen, dass dies ein wichtiger Bestandteil eines systematischen Marketings ist. Denn mein Unternehmensportfolio muss ja bekanntermaßen der oder den Zielgruppen einen Nutzen bringen, damit ich erfolgreich verkaufen kann.
Aber haben Sie schon einmal gehört oder gelesen, dass es daneben noch eine weitere Zielgruppe gibt?
Nein?
Ich meine hier nicht die zweite oder dritte Zielgruppe, für die das Portfolio Ihres Unternehmens bestimmt ist.
Sie wissen nicht, um wen es sich dabei handeln kann? Wer könnte sonst noch was von Ihrem Unternehmen kaufen wollen? Keine Idee? Ich helfe Ihnen weiter. Es geht nicht um Ihre angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Services. Es geht um Ihr Unternehmen als Ganzes!!!
Ja, irgendwann kommt ganz automatisch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Unternehmen nicht mehr weiterführen wollen. Oder müssen.
In den meisten Fällen handelt es sich um den Zeitpunkt, an dem Sie Ihre wohlverdiente Pension antreten. Am Tag, an dem Sie wie alle Arbeitnehmer auch Ihre wohlverdiente „Abfertigung“ erhalten wollen, der Tag an dem Sie …- halt! Wie war das mit der „Abfertigung“ jetzt gemeint?
Seit wann gibt es für einen Unternehmer eine Abfertigung??
Da müssen wir jetzt natürlich unterscheiden. Ist der Unternehmer in seinem Unternehmen (neben der Rolle als Mitgesellschafter auch) als Angestellter tätig, dann hat er aus diesem Dienstverhältnis heraus natürlich Anspruch auf die gesetzlich geregelte Abfertigung.
Was ist aber mit den Unternehmern, die in Ihrem Unternehmen keine Angestellten sind? Ja, da muss ich Sie leider enttäuschen. In dieser Situation gibt es vom Gesetz her keinen Anspruch auf eine Abfertigung. Der Gesetzgeber geht vermutlich davon aus, dass Sie mit Ihrem Unternehmen bereits so viel Geld gescheffelt haben, dass Sie keine extra Abfertigung mehr benötigen …
Unabhängig davon und auch ungeachtet dessen, ob Sie im Unternehmen ein Angestelltenverhältnis haben, habe ich eine gute Nachricht für Sie!
Es gibt ja keinen Grund, das Unternehmen bei Ihrer Pensionierung einfach zu schließen und die Dienstnehmer auf die Straße zu setzen. Sie können Ihr Unternehmen ja an einen Interessenten verkaufen und mit dem Kaufpreis Ihre verdiente „Abfertigung“ erzielen.
Und jetzt schließt sich der Kreis mit der „anderen“ Zielgruppe wieder: Alle potentiellen Käufer Ihres Unternehmens sind ein eigener Kundenkreis, eine eigene Zielgruppe. Eine Zielgruppe, die an ganz anderen Dingen interessiert ist, als alle anderen Zielgruppen.
Ah, der Unternehmensverkauf ist für Sie kein Thema, weil Sie Ihr Unternehmen an ein Familienmitglied weitergeben (schenken) wollen?
Ja, diese durchaus häufige Situation erfordert hinsichtlich bestimmter Aspekte eine andere Herangehensweise, eventuell sind manche Themen in diesem Fall obsolet, andererseits ergeben sich aus dieser Situation auch zusätzliche Themen. Um den Spezialfall „Unternehmensübergabe an Familienmitglieder“ werde ich mich deshalb in einem weiteren Blogbeitrag einmal gesondert kümmern.
Aber bleiben wir beim Unternehmensverkauf. Ohne jetzt viel ins Detail zu gehen: Um ein Unternehmen für einen potentiellen Käufer echt interessant zu machen, müssen ganz viele Kriterien erfüllt sein. Kriterien, um die sich die meisten Unternehmer die längste Zeit keine Gedanken machen. Meistens passiert es erst dann, wenn Sie fünf Minuten vor Zwölf nach einem Unternehmensnachfolger Ausschau halten und dann staunen, wie wenige Interessenten sich melden oder wie viele davon das Interesse nach kurzer Zeit wieder verlieren.
Das muss nicht sein! Und es liegt in Ihrer Hand!
Wer sich um die Unternehmensnachfolge rechtzeitig kümmert und diese gut vorbereitet kann sicher sein, dass er damit eine vierfach-WIN-Situation erzeugt:
- Der Betriebsnachfolger ist glücklich, wenn er ein tolles Unternehmen weiterführen kann
- Die Dienstnehmer sind glücklich, wenn ihre Arbeitsplätze weiter erhalten bleiben
- Der Wirtschaftsstandort freut sich, weil ein erfolgreiches Unternehmen weitergeführt wird
- Sie selbst als Betriebsübergeber können sich freuen, vom Nachfolger eine gute „Abfertigung“ zu erhalten und von ihm Ihr „Baby“ weiter zu betreuen lassen
Wenn Ihnen diese WIN-WIN-WIN-WIN Situation gefällt, dann handeln Sie am besten noch heute. Denn für den Start mit den ersten Vorbereitungen für eine spätere Betriebsübergabe ist genau heute der richtige Zeitpunkt. Genau heute schon können (sehr wahrscheinlich) ein paar essentielle Weichenstellungen erfolgen, die Ihnen die erfolgreiche Betriebsübergabe in einigen Jahren ungleich leichter macht oder gar erst ermöglicht! Zur Analyse des derzeitigen Bedarfs genügen meist wenige Stunden.
Und wäre es nicht schon heute interessant zu erfahren, welchen Verkaufswert Ihr Unternehmen genau heute hat?
Einfach zur Orientierung, und um einen Ausgangspunkt zu haben, um die „Abfertigung“ im Falle eines Deltas auf die gewünschte Höhe schrauben zu können.
Comfit-Consult ist der richtige Partner für das Thema Unternehmensübergabe. Mit seinem Partnerteam im Geschäftsfeld Betriebsübergabe/Betriebsnachfolge werden Sie zu diesem sehr umfangreichen Themenkomplex betreff Strategie, rechtlicher und steuerrechtlicher Belange umfassend beraten und begleitet!
Sie wollen sich ein schnelles Bild machen, wie gut Sie auf das Thema „Betriebsübergabe“ schon vorbereitet sind? Hier gelangen Sie zum Fragebogen zum aktuellen Status Ihrer Betriebsübergabe.